Kirchenbücher: Was sie sind und wozu sie da sind

Kirchenbücher: Was sie sind und wozu sie da sind

Die Kirchenbücher sind unersetzliche Dokumente für die Rekonstruktion des religiösen Lebens einer Gemeinschaft, aber nicht nur. Wir wollen herausfinden, was sie sind, wie sie zusammengestellt werden und wie auch wir sie konsultieren können.

Was sind Kirchenbücher?

Jede Kirchengemeinde birgt die Geschichte der Männer und Frauen, die sie besuchen und besucht haben. Es ist nicht nur die reale, physische Präsenz, die ihre Umgebung belebt, in den Gemeinschaftsräumen, in den Katechismusklassen und natürlich in der Kirche. Es ist eine Präsenz, die in gewisser Weise auch dann noch vorhanden ist, wenn diese Menschen die Gemeinde nicht mehr besuchen und längst verstorben sind, wie es an Orten mit reicher geistlicher Aktivität immer der Fall ist.

Die Kirchengemeinden verfolgen den Weg der Gemeindemitglieder durch die Welt, ihr menschliches und christliches Leben, ihre Beziehungen, dank der Kirchenbücher.

Was hat es damit auf sich? Es ist schnell gesagt. Die Kirchenbücher sind Bücher, in denen der Pfarrer oder eine andere Person alles festhält, was in der Gemeinde geschieht. In den Kirchenbüchern werden insbesondere Geburten durch die Eintragung von Taufen, Todesfälle von Gemeindemitgliedern durch die Meldung von Beerdigungen, Hochzeiten, Kommunionen, Firmungen und allgemein die Verwaltung der Sakramente erfasst.

Die Verpflichtung, diese besonderen Bücher zu erstellen und zu führen, geht sogar auf das Konzil von Trient (1545-1563) zurück.

Obwohl die Kirche nach dem Konzil begann, die Kontrolle über die Kirchenbücher einzufordern, wurden sie in vielen Pfarreien bereits um 1300 angelegt, wie die Kirchenbücher von Palermo zeigen, deren Eintragungen 1350 beginnen, oder die im Baptisterium von Florenz aufbewahrten Register, die auf das Jahr 1340 zurückgehen.

Im Jahr 1563 endete das Konzil von Trient, auf dem nicht nur festgelegt wurde, dass die Pfarrer die Taufen, Eheschließungen und später auch die Todesfälle ihrer Gemeindemitglieder in verschiedene, für diesen Zweck vorgesehene Register eintragen sollten. Darüber hinaus wäre es die Aufgabe der Priester, Aufzeichnungen über den „Seelenzustand“ der ihnen anvertrauten Personen zu führen.

Ab 1614 wurde auch die Erstellung des so genannten Seelenzustands, auf den wir gleich zurückkommen werden, zur Pflicht.

In einigen Gebieten von Trentino-Südtirol erschienen die ersten gedruckten Kirchenbücher bereits Anfang 1800. Aber sie werden bis ins 20. Jahrhundert überall überwiegend von Hand erstellt.

Ebenfalls um 1900 begann sich der Brauch zu verbreiten, Duplikate anzufertigen, um vor allem die ältesten Register vor dem Verfall zu bewahren.

Der Kodex des kanonischen Rechts über die Kirchenbücher besagt Folgendes:

Can. 535 – § 1 In jeder Pfarrei sind Pfarrbücher anzulegen, d. h. das Buch der Getauften, der Eheschließungen, der Verstorbenen und, wenn nötig, weitere Bücher nach den Anordnungen der Bischofskonferenz oder des Diözesanbischofs; der Pfarrer hat dafür zu sorgen, daß diese Bücher sorgfältig und gewissenhaft angelegt und aufbewahrt werden.

  • 2 In das Buch der Getauften sind auch die Konfirmation und alles, was den kanonischen Status der Gläubigen betrifft, einzutragen, in bezug auf die Ehe, mit Ausnahme der Bestimmungen von can. 1133, die Adoption, sowie in bezug auf die heiligen Weihen, die in einem religiösen Institut abgelegte ewige Profess und den Ritenwechsel; diese Eintragungen sind stets in den Taufscheinen vorzunehmen.
  • (3) Jede Pfarrei hat ihr eigenes Siegel; die Bescheinigungen, die über den kanonischen Status der Gläubigen ausgestellt werden, sowie alle Handlungen, die juristische Bedeutung haben können, werden vom Pfarrer oder seinem Beauftragten unterzeichnet und mit dem Siegel der Pfarrei versehen.
  • 4 In jeder Pfarrei soll ein Tabularium oder Archiv vorhanden sein, in dem die Pfarrbücher aufbewahrt werden sollen, zusammen mit den Briefen der Bischöfe und anderen Dokumenten, die wegen ihrer Notwendigkeit oder Nützlichkeit aufzubewahren sind; diese Bücher und Dokumente sollen vom Diözesanbischof oder seinem Beauftragten während der Visitation oder zu einer anderen geeigneten Zeit eingesehen werden, und der Pfarrer soll darauf achten, dass sie nicht in die Hände von Fremden fallen.
  • (5) Auch die älteren Kirchenbücher sind nach den Bestimmungen des besonderen Gesetzes sorgfältig zu führen.

Wie Ereignisse in die Kirchenbücher eingetragen werden

Wie man sich vorstellen kann, müssen die Eintragungen in den Kirchenbüchern nach den genauen Regeln des römischen Ritus erfolgen. Es ist wichtig, dass jeder Vermerk folgende Informationen hat:

  • Ort
  • Datum
  • gemeldetes Ereignis
  • Name des Amtsträgers
  • Name der betreffenden Person
  • Zeugen, falls vorhanden

Häufig, vor allem in älteren Kirchenbüchern, wird die an der aufgezeichneten Handlung beteiligte Person nicht nur mit ihrem eigenen Namen angegeben, sondern auch mit Hinweisen auf Verwandte und andere Teilnehmer am Leben der Gemeinde. Außerdem wurde die Person oft mit verschiedenen Namen angesprochen, vielleicht mit einem üblichen Spitznamen oder der Transliteration des Namens im Dialekt.

roemischer ritus

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Ein Blick in die alten Kirchenbücher zeigt, dass sie von Hand ausgefüllt wurden und dass es für Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen jeweils ein eigenes Buch gab.

Das kirchliche Register mit der Bezeichnung „Seelenzustand“ oder „status animarum“ verdient eine gesonderte Behandlung. Wie wir bereits erwähnt haben, wurde sie erst nach dem Rituale Romanum von 1614 obligatorisch. Es musste die persönlichen Daten der Gemeindemitglieder, die empfangenen Sakramente, aber auch Informationen über ihren Beruf und ihren Besitz enthalten, da dieses Register auch zur Berechnung des so genannten Zehnten, der an die Kirche zu zahlenden „Steuer“, verwendet wurde.

Die verwendete Sprache war in der Regel Latein, vor allem für die rituellen Formeln, aber auch die vom Volk gesprochene Umgangssprache, sogar mit Einflüssen des lokalen Dialekts. Besonders interessant für Historiker sind die Notizen, die Pfarrer oft am Rand des Blattes anbrachten, um wichtige Ereignisse wie Katastrophen, Hungersnöte oder Schlachten festzuhalten.

Aber wozu dienen die Kirchenbücher?

Das religiöse, aber auch und vor allem historische Interesse dieser Kirchenbücher wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass es vor 1867 kein Geburtenregister beim städtischen Standesamt gab. Nur die Kirchenbücher ermöglichen es uns, die demografische Entwicklung eines bestimmten Gebiets zu rekonstruieren, aber auch mehr über die Menschen zu erfahren, die dort lebten, ihre Geschichten, ihr Leben und ihren Tod. Die Tatsache, dass die Register für jedes Ereignis nicht nur den Namen der direkt betroffenen Person, sondern auch den von Verwandten und Zeugen aufzeichnen, kann es ermöglichen, eine genealogische Linie zu rekonstruieren, die sich von Register zu Register, von Gemeinde zu Gemeinde entfaltet.

Was die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Kirchenbücher anbelangt, etwa um Informationen über die eigenen Vorfahren zu erhalten oder um Studien durchzuführen, so werden die Kirchenbücher auch heute noch in der Wohnsitzgemeinde der dort eingetragenen Personen geführt. Es genügt also, den Herkunftsort der gesuchten Person zu kennen und zu hoffen, dass die Register nicht durch Feuer, Einsturz oder Krieg verloren gegangen sind.

Alternativ kann man auch in den über die ganze Welt verteilten Datensammelstellen für Familiengeschichte suchen, die auch die Register vieler italienischer Kirchengemeinden führen. Alternativ kann eine Suche im Diözesanarchiv durchgeführt werden.

Wie kann man die Kirchenbücher online einsehen?

Die moderne Technik ermöglicht es uns heute, die Suche in den Kirchenbüchern zu beschleunigen. Die Online-Abfrage von Kirchenbüchern ist in Italien bereits Realität. Und wenn es nicht möglich ist, mit einem Klick direkt auf diese Daten zuzugreifen, so gibt es doch Websites, die auf die Erschließung von Registern spezialisiert sind und uns leicht zu der Pfarrei oder Diözese führen können, in der wir das suchen können, was uns interessiert. Die Digitalisierung der Kirchenbücher, die derzeit in unserem Land durchgeführt wird, geht natürlich nur langsam voran, ist aber unerlässlich, um wertvolle und unschätzbare Dokumente zu bewahren, die andernfalls durch den Verfall verloren gehen würden. Dank Fotos und Scans, die mit größter Sorgfalt in Umgebungen durchgeführt werden, die den Schutz empfindlicher Dokumente garantieren, ist es möglich, in jeder Pfarrei, in jeder Diözese digitale Archive anzulegen. Darüber hinaus stellt die Online-Durchsuchung der Daten von Kirchenbüchern einen Wissens- und Erfahrungsschatz für alle dar. Je weiter wir gehen, desto mehr wächst der Wunsch, ja die Notwendigkeit, zurückzublicken und die Vergangenheit zu verstehen.